Vortrag H. Hofrichter

Vortrag gehalten bei bei der ECOVAST-Veranstaltung in Landau-Dammheim am 25.05.2013

Prof. Dr. Hartmut Hofrichter

Der Landesarbeitskreis Denkmalschutz – eine einmalige Erscheinung im Landesverband Rheinland-Pfalz des BUND und im BundesBUND

 

Rüdiger Maul hat mir immer wieder über ECOVAST berichtet und darüber, dass Sie – wenn auch auf anderer Ebene – ähnliche Ziele verfolgen wie wir.

Herr Maul bat mich, Ihnen heute einige Informationen über unseren Arbeitskreis zu geben, ein Wunsch, dem ich gerne folge, zumal Herr Maul zu auch unseren engagiertesten und mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg haltenden aktiven Mitgliedern unseres Arbeitskreises zählt.

Erfreut hat mich der ausgedruckte Titel meines angekündigten Beitrages, weil er mich langer Reden enthebt und ich erst vor zwei Tagen von einer beschwerlichen, wenn auch aufregenden Reise in den Südkaukasus zurückgekehrt bin. Ja, wir sind als Arbeitskreis Denkmalschutz eine einmalige Erscheinung im Bundesland wie in der Bundesrepublik. Und, ja, wir hätten uns in Verbindung mit der sich anbahnenden Wiedervereinigung am 9. November 1989 bundesweit etablieren können, wenn es dem Bundesverband gelungen wäre, die dafür notwendigen materiellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Als weitest gehendem Alleinunterhalter war diese Aufgabe, so reizvoll sie wegen der damit zum Ausdruck gebrachten Anerkennung unserer Arbeit auch war und so notwendig sie im Hinblick auf eine grundlegende vertrauensvolle Kooperation mit den neuen Bundesländern sie auch gewesen wäre, nicht leistbar. So blieb es denn bei der Beschränkung auf unser eigenes Bundesland. Und insofern sind wir im Land wie im Bund einmalig.

Unser eigenes Bundesland macht uns allerdings in Sachen Denkmalpflege in zunehmendem Maße Sorgen, da Kultur vorrangige Einsparmöglichkeiten zu bieten scheint, sofern sie nicht der Ankurbelung des Tourismus oder der Wirtschaft ganz allgemein dient. Es genügt nicht mehr – wie in den 80er-Jahren – der Verweis darauf, dass ein für eine denkmalpflegerische Investition ausgegebener Betrag den acht- bis zwölffachen Folgebetrag nach sich ziehen würde. Entscheidungen werden verstärkt Wahlperioden-abhängig getroffen, nicht im Hinblick auf  langfristige Wirksamkeit (wobei heute das falsch verstandene Modewort Nachhaltigkeit zum Verbalrepertoire jedes Politikers zu zählen scheint). Basisdemokratie bedeutet nach unserer Auffassung aber nicht, dass alle wichtigen Entscheidungen aus der Hand der Fachleute an die unzureichend informierte und leicht manipulierbare Basis gegeben werden.

Und damit wäre ich quasi schon jetzt am Ende des Angekündigten.

Fachtagungen vermitteln oft neues Wissen, zeigen aber auch manchmal in allzu theoretischer Weise die vorrangigen Highlights der eigenen Arbeit und deren Erfolg auf, eine allzu verklärende, nichts mit dem Alltag zu tun habende Scheinwelt, wie sie auch manche Behördenschreiben und insbesondere solche von Ministerien zu suggerieren suchen  Mir persönlich haben derartige Tagungen immer sehr viel bedeutet, viel mehr aber die Tatsache, dass sich in den um sie rankenden privaten Gesprächen die Teilnehmer oft ganz anders äußerten und sich gegenseitig ihr Leid klagten und von ihrer meist unverstandenen und nicht honorierten Arbeit sprachen. Und das Ergebnis dieses sich offenbarenden Gedankenaustauschs? Jeder ging im Bewusstsein dieser Solidarität angeblicher Unterlegenheit mit gestärktem Widerstand zurück an seinen eigenen Arbeitsplatz. Dass dies auch heute so sein möge, das wünsche ich uns allen!

In diesem Jahr feiert der Landesverband Rheinland-Pfalz des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sein 40jähriges Bestehen. Er ist sowohl anerkannte Naturschutz- als auch vom Kultusministerium des Landes anerkannte Denkmalpflegeorganisation. Der Arbeitskreis Denkmalschutz besteht mindestens seit dem Jahr 1979, seit dem er sich kontinuierlich eingeschaltet und zu denkmalpflegerischen Problemfällen im Lande Stellung bezogen hat (so die mir als gegenwärtigem Sprecher vorliegenden Unterlagen). Er mag allerdings auf ein höheres Alter zurückblicken können, doch hat diese vielleicht existierende Frühphase offenbar noch keine sichtbaren Spuren hinterlassen.

Die Entstehung des Arbeitskreises Denkmalschutz im BUND-Landesverband wurde wohl angeregt durch das Denkmalschutzjahr 1975 und die daran geknüpften Hoffnungen und Erwartungen, auch durch das 1978 in unserem Bundesland erlassene Denkmalschutz- und -pflegegesetz, über das im Vorfeld bereits heftig und lange diskutiert worden war und dessen Umsetzung man kritisch wie befördernd zu begleiten suchte.

Den Namen Denkmalschutz sucht man in unserem Verbandsnamen allerdings vergebens, doch wird er durch den Begriff Umwelt und deren gebauten Part mitrepräsentiert und weist er eine Fülle von Gemeinsamkeiten auch mit dem Naturschutz auf. Diese Gemeinsamkeiten sind mitunter bis heute dem einen oder anderen Mitglied des Verbandes nicht gewärtig, einsichtig oder wesentlich. Es bedarf daher also immer wieder der Erläuterung der konkreten Zusammenhänge und des Verweises auf  entsprechende  Fallbeispiele und deren Auswirkungen. Uns erscheint es wichtig, dass die gesamte Thematik und ihre wechselseitigen Verflechtungen möglichst frühzeitig bedacht und in einem deren Auswirkungen berücksichtigenden konzeptionellen Vorschlag für die Politik Eingang und schließlich auch Berücksichtigung finden, um Fehlentwicklungen und Risiken möglichst zu vermeiden.

Es kommt hinzu, dass seitens der Politik nicht selten der Versuch unternommen wird, öffentliche Interessen des Naturschutzes gegen solche des Denkmalschutzes auszuspielen: ein Versuch, der dann zum Scheitern verurteilt ist, wenn es gelingt, diese bereits im Vorfeld miteinander abzugleichen: Hierzu bietet ein Verband wie der BUND mit seiner Struktur aus Kreisgruppen mit der notwendigen Ortskenntnis und unterschiedlichen Arbeitskreisen mit dem notwendigen Fachverstand zumindest theoretisch geradezu ideale Voraussetzungen. Andererseits sollte man aber auch die Mitgliederstruktur berücksichtigen, die zu einem manchmal retardierenden Moment wird, subsumiert der Verband doch nicht nur eine Reihe kompetenter Fachleute, sondern eine große Fülle wohlmeinender Laien, deren Information viel Zeit erforderlich macht oder die mitunter sogar höchstpersönliche, nicht immer mit den Vereinszielen konform gehende eigene Ambitionen vertreten.

1978 hatte unser Bundesland ein neues Denkmalschutz- und -pflegegesetz erhalten, das die Unterschutzstellung von Denkmälern nach dem sogenannten konstitutiven Verfahren vorsah. D. h. es sollten alle Denkmäler des Landes innerhalb möglichst kurzer Zeit und auf der Basis größtmöglicher Rechtssicherheit unter Denkmalschutz gestellt werden, dies ohngeachtet der Tatsache, ob an diesen bauliche Veränderungen beabsichtigt waren oder nicht. Da ein Einspruch des jeweiligen Eigentümers möglich war und diesem durch möglichst intensive Vorinformation seitens der dafür zuständigen Denkmalschutzbehörden (Landesdenkmalamt und untere Denkmalschutzbehörde) begegnet werden musste, erwies sich dieses Verfahren als in der Praxis sehr zeit- und damit personalintensiv, weswegen das Gesetz im Jahre 2008 zugunsten des nachrichtlichen Verfahrens novelliert wurde. Allerdings begleitet von mehreren weiteren Änderungen, von denen hier mir drei wesentliche erwähnt werden sollen:

  1. Das zwischen der jetzigen GDKE (der Generaldirektion Kulturelles Erbe, in der das vormalige Landesamt für Denkmalpflege als eine von mehreren Direktionen Platz gefunden hat) und der unteren Denkmalschutzbehörde herzustellende Einvernehmen wurde nun durch das Benehmen ersetzt: eine – wie unser Arbeitskreis meint – wesentliche Schwächung der denkmalpflegerischen Position. Denn die Meinung der unteren Denkmalschutzbehörde orientiert sich stärker an den ortsgebundenen Interessen des jeweiligen Dienstherrn – des Landrats oder des Oberbürgermeisters. Und die Fachbehörde müsste sich im Falle eines nun häufigeren Dissenses zunehmend an die obere Denkmalschutzbehörde (die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, d. h. die vormalige Bezirksregierung) als Mittelbehörde wenden, was uns eher zu unterbleiben scheint. Struktur- und Namensänderungen erhöhen – abgesehen vom Irrglauben personeller Einsparungen – im Übrigen nur selten die Effizienz.
  2. Noch gravierender wirkt sich die Tatsache aus, dass nun Denkmäler wirtschaftlichen Nutzen erbringen sollen, der letztlich mit demjenigen eines Neubaues verglichen werden kann. Die wirtschaftliche Nichtzumutbarkeit für den Bauherrn ist durch ein  entsprechendes Gutachten nachzuweisen, über dessen Qualifikation und Objektivität keinerlei Vorgaben gemacht werden. Eine Überprüfung der Angaben fällt einem zumal mit Zeitvertrag eingestelltem jüngeren Denkmalpfleger mit Sicherheit überaus schwer und führt nicht selten zu vermeidbaren Substanzverlusten, die dem unbefangenen Betrachter kaum verständlich sind.
  3. Wir haben als anerkannte Denkmalpflegeorganisation statt der vorherigen Möglichkeit der Antragstellung – z. B. im Hinblick auf eine notwendig werdende Unterschutzstellung – lediglich noch diejenige, diese anzuregen. Dies mit dem für sich selbst sprechenden Ergebnis, dass de facto ein wenn auch kleinerer Teil von Behörden auf eine derartige Eingabe noch nicht einmal mehr reagiert und daran erinnert werden muss.

Hinzu kommen zum Nachteil erhaltender Maßnahmen finanzielle und personelle Einsparungen: erstere vor allem bei den Kreisen und den kreisfreien Städten, letztere vor allem bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE). Doch führt der gegenwärtige Trend hinsichtlich denkmalpflegerischer Zuwendung – auch unabhängig von diesen Gegebenheiten, aber durch sie begünstigt – mehr in die Tiefe statt in die Breite. D. h. es werden herausragende Objekte – sogenannte Leuchtturmprojekte – mit  größerem finanziellen Aufwand statt der Masse etwa ortsbildprägender typischer Bauten wiederhergestellt, was den Gegensatz zwischen intensiv sanierten und unsanierten verstärkt, aber auch – und das halten wir für noch weniger verständlich – dem Bürger der Eindruck vermittelt, in Sachen Denkmalpflege sich weitgehend selbst überlassen zu sein. Bestand noch Anfang der 80er-Jahre die Hoffnung, dass die Denkmalpflege zu einem Anliegen der meisten Bürger werden könne, ist heute eher die Meinung verbreitet, dass Denkmäler den vorhandenen Handlungsspielraum einschränken und mehr hinderlich als nützlich sind.

Grundsätzliche Ziele des Arbeitskreises Denkmalschutz, der sich anhand aktueller Problemfälle unmittelbar an den Denkmaleigentümer, die Gemeinde, die Denkmalbehörden und das Ministerium, aber auch die Medien wendet, sind:

  • die Förderung des Bewusstseins um die Bedeutung von Kulturdenkmälern und deren Wertes als Zeugnisse der Vergangenheit und ihrer Aussagen auch als wesentlicher Maßstab und  Impuls für die Qualitätssicherung heutigen kulturellen Schaffens;
  • die Förderung angemessener Umgangsformen mit dem Kulturdenkmal im Sinne seines möglichst authentischen Erhalts und seiner dessen wesentlichen Aussagen Rechnung tragender Nutzungsmöglichkeiten;
  • das Herausarbeiten der engen ökonomischen und ökologischen Zusammenhänge ehemaliger Alltagskultur und der sich schon von daher anbietenden Notwendigkeit sinnvoller energetischer Gebäudesanierung;
  • eine enge Kooperation zwischen Denkmal- und Naturschutz (die Themen wie Kulturlandschaft, historische Parks und Gärten, Friedhöfe etc. ebenso umfasst wie z. B. solche nachwachsender Rohstoffe oder solche des Klimawandels).

Themen der beginnenden 80er-Jahre, mit denen sich unser AK befasst hat, die aber heute eine z. T. nur noch marginale und kaum noch eine flächendeckende Rolle mehr zu spielen scheinen, waren:

  • Bauen und Bewahren auf dem Lande, wie auch der Titel einer vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz herausgegebenen und von Dieter Wieland verfassten Broschüre lautete.
  • Historische Parks und Gärten
  • Bauten der Technik und des Verkehrs
  • Bescheidenere, aber z. B. sozialgeschichtlich wichtige Bausubstanz des ländlichen und städtischen Raums, darunter Tagelöhner- und Arbeiterhäuser und -siedlungen.

Besonders stolz sind wir darauf, dass es uns gelungen ist, gegen den anfänglichen Widerstand der Denkmalfachbehörde und der Ortsgemeinde die Unterschutzstellung des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen durch Anschreiben des sich engagiert für das Projekt einsetzenden Kultusministers unseres Bundeslandes erwirkt zu haben. Das damals von der Denkmalpflege angemeldete Gegenargument, die dortige Papier- und spätere Möbelfabrik enthielte keine auf die Fabrikation hinweisende Einrichtung mehr, war aus unserer Sicht schon insofern abwegig, als offenbar die ersten KZ-Insassen diese abzubauen hatten und danach mehrere Funktionsänderungen erfolgten, wie sie auch heute als überlebensnotwendig für ein Baudenkmal angesehen und von der Denkmalpflege toleriert werden würden. Weitere Fakten bestärkten uns in unserem Widerstand gegen Amt und damalige Gemeinde:

  • Das Argument, es sei dort nachweislich niemand zu Tode gekommen. Wir würden den Ruf  des Ortes unnötig und bösartig zu schädigen versuchen. Der 1942 erstmals in Mexiko in deutscher Sprache erschienene Roman von Anna Seghers „Das siebte Kreuz“ nenne als Ort des Geschehens das benachbarte Westhofen – wobei die Dichterin eine gezielte Umbenennung gewählt hatte, um eine eher ortsunabhängige Fokussierung des Lesers auf das Geschehen selbst zu erreichen.
  • Eine von ehemaligen KZ-Insassen gestiftete Gedenktafel war an einem von der Straße kaum einsehbaren Ort in die Außenwand der Anlage eingelassen worden.
  • Mir war eine Begehung des Grundstücks zur Erstellung eines unabhängigen Gutachtens untersagt worden.
  • Und im Nachhinein kam es aufgrund eines angeblichen, mir aber in der Einsicht verweigerten statischen Gutachtens zum Abtrag des dortigen, die Anlage als Fabrik kennzeichnenden Schornsteins, wobei ergänzend erklärt wurde, dass im Lager Osthofen niemand verbrannt worden sei und nach Schornsteinbeseitigung kein falscher Eindruck mehr erweckt werden könne: eine Auffassung, die sich merkwürdigerweise auch der damalige Landeskonservator zueigen gemacht hatte und mit der er Missverständnissen beim Laienbetrachter begegnen wollte. Unserer Meinung nach ein Missverständnis allerdings weniger bei Laien als bei denen, die es hätten besser wissen müssen!

Denkmalschutz dient dem Bewahren von Zeugnissen der Geschichte und sei diese noch so unangenehm und schmerzlich. Es genügt nicht, diesen lediglich zur Verschönerung oder Aufwertung unseres Wohnumfeldes oder unserer Freizeit zu betreiben. Unser Wissen sollten wir nicht nur aus leicht zu manipulierenden und oft bereits mehrfach umgeschriebenen Geschichtsbüchern zu beziehen versuchen, sondern aus eigener Kenntnis ihrer baulichen und kritisch zu befragenden Zeugnisse. Es kommt im Sinne politischer Wachsamkeit vorrangig darauf an zu registrieren, wann ein Gesellschaftssystem einen Menschen zu demütigen versucht und diesem Versuch so früh als möglich zu begegnen. Hat sich ein System – auf meist schleichendem Wege – erst einmal etabliert, so kommt der Widerstand in der Regel zu spät und zeitigt er weitaus gravierendere Folgen. Insofern ist der Versuch, jedwede auch heute nicht mehr genutzte Synagoge zu erhalten oder wiederherzustellen, zwar als Zeugnis des Schameingeständnisses durchaus verständlich, aber allein nicht ausreichend und manchmal hinsichtlich seines Sinns zu befragen – was heute in Osthofen so nicht mehr nötig ist, da hier inzwischen eine Gedenkstätte des Landes entstanden ist.

Im letzten Jahr hat sich der Arbeitskreis Denkmalschutz in eine Reihe von Einzelprojekten, vor allem aus dem pfälzischen Raum, eingebracht, aber auch an der Bearbeitung allgemeiner Themen – so im Landesbeirat für Denkmalpflege, den er für ein wichtiges Gremium zur Vertretung seiner Ziele gegenüber anderen Fachvertretern und gegenüber der Politik erachtet – mitgewirkt. Gewisse Einschränkungen sind allerdings jedoch hier zu machen, da das Gremium vorrangig die Aufgabe hat, das Ministerium selbst zu beraten und dessen Einwilligung bedarf, will es unmittelbar mit einem Anliegen an die Öffentlichkeit treten. Offene, wenn auch interne Kritik trägt vermutlich zur mittlerweile auffälligen Verzögerung in der Neuberufung dieses Gremiums bei.

Eines der aktuellen Schwerpunktthemen stellen die Bauten des Kalten Krieges, darunter ehem. Richtfunkstationen wie die auf dem Langerkopf  bei Leimen oder die NIKE-Raketenstation auf dem Landauer Ebenberg dar, für welche wir die Unterschutzstellung bei den zuständigen Behörden im Verbund mit dem Verein zur Erhaltung der Westwall-Anlagen (VEWA) und der Interessengemeinschaft (IG) „area one“ bei Fischbach (Dahn) angeregt und auch informierend und mit der Bitte um Hilfestellung an die Landespolitik gewendet haben, weil wir der Auffassung sind, dass unser Bundesland nicht nur rund 45 Jahre maßgeblich  durch diese Bauten und die sich mit ihnen verbindende Politik wie das durch sie beeinflusste Denken der Menschen (vgl. die Friedensbewegung) geprägt worden ist, sondern diese darüber hinaus wichtige didaktische Ziele verfolgen kann, bei denen sich die Belange von Denkmal- und Naturschutz – ähnlich wie beim Projekt „Grüner Wall im Westen“ – durchaus sinnvoll ergänzen könnten.

Hervorzuheben ist ebenso das von der Kreisgruppe Kaiserslautern initiierte grenzüberschreitende Interreg IV-Projekt  („Wohnen im Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen. Energie – Umwelt – regionale Baukultur“), in das wir im Hinblick auf die Erstellung einer Baufibel für Eigentümer, Handwerker und Architekten eingebunden sind.

Auch das von der Ortsgruppe Osthofen angeschobene Parkpflegewerk für den dortigen Bergfriedhof zu nennen, bei dem wir u.a. bei der Erfassung historischer Grabsteine mitwirken, kann als in diesem Kontext wichtiges Projekt genannt werden.

Bei einer sich in Landesbesitz befindenden Burg, der Burg Meistersel, haben wir uns mit anderen für die dringend notwendige Rettung der abzugehen drohenden Ruine eingesetzt. Inzwischen eröffnete sich auch die Möglichkeit der Berücksichtigung von Naturschutzbelangen, für die sich der Arbeitskreis stark gemacht hatte, und sollen baldmöglich erste Erhebungen im Verbund mit der Pollichia, einer renommierten regionalen Naturschutzorganisation, durchgeführt werden. Allerdings bereitet die kurzfristige Finanzierung der Maßnahme seitens der Verantwortlichen noch Probleme, obgleich alle Teilnehmer von deren Notwendigkeit überzeugt werden konnten.

Auch sonst erweisen sich gerade derartige Kooperationen nicht nur aus fachlicher Sicht als überaus hilfreich: Sie überzeugen zudem eher die verantwortlichen Politiker.

Eine breitenwirksamere Arbeit ist aber schon insofern zwingend notwendig, als sich die denkmalpflegerische Situation im Lande – wie bereits angedeutet – in den letzten Jahren nicht gerade zu ihrem Vorteil verändert hat, wofür u. a. folgende Gründe zu nennen sind:

  • Die Frage der Wirtschaftlichkeit eines Denkmals, die von den Denkmalbehörden in kaum ausreichendem Maße prüfbar sind, spielt eine zunehmende Rolle hinsichtlich der angeblichen Unzumutbarkeit eines Denkmals für den Eigentümer.
  • Die Akzeptanz der Denkmalwürdigkeit eines Objekts und die Bereitschaft, dieses zu erhalten und zu pflegen, findet in touristisch attraktiven Gebieten eine deutlich größere Resonanz als in anderen. Ergebnis ist eine auch kulturelle Maßstabsverschiebung.
  • Die Fördertendenz entwickelt sich von der Breite immer mehr in Richtung einer Konzentration auf größere Einzel- oder gar auf „Leuchtturmprojekte“, mit denen sich vermeintlich mehr für das Land und die Region werben lässt. Die Zeugnisse der vormaligen Alltagskultur bleiben hierbei als maßstabsbildend ebenso auf der Strecke wie die Motivation für den Bürger, sich in der Denkmalpflege stärker zu engagieren.
  • Der Druck von Investoren z. B. auf stadtplanerische Projekte wächst aufgrund der  schwachen kommunalen Finanzlage und führt mitunter de facto bereits zu einer Quasi-Übernahme der Planungshoheit.
  • Die personelle Ausstattung der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege (früher Landesamt für Denkmalpflege), ist als nicht den praktischen Anforderungen genügend anzusehen. Vor allem fehlt es an einer ausreichenden Zahl von die jeweiligen Maßnahmen betreuenden Gebietsreferenten.
  • Die unteren Denkmalschutzbehörden sind in Anbetracht der ihnen zusätzlich zugewachsenen Aufgaben oft personell überfordert und z. T. aus Ersparnisgründen noch nicht einmal fachkompetent besetzt.

Und: Als ganz schlimm betrachten wir die folgenden beiden Aspekte:

  1. Leider erfährt unser Arbeitskreis über viele Projekte erst durch die Presse und zu einem Zeitpunkt, an dem in vielen Fällen bereits die wesentlichen Entscheidungen oder Weichenstellungen erfolgt sind. So wird er – häufiger als ihm lieb – zum Reagieren statt zum Agieren gezwungen.
  2. Diese Tatsache passt zu dem Eindruck, dass wir uns als ehrenamtlich Tätige in unserer Arbeit nicht unbedingt von der Politik geschätzt fühlen, einer Politik, die zwar das Ehrenamt als zunehmend wichtiger für die Gesellschaft erachtet, zumindest dies bei jeder Gelegenheit betont, aber es offenbar nur im sozialen Bereich richtig einzuordnen weiß, wo es Kosten einzusparen hilft und die Forderung nach Transparenz von Tun und Lassen keine so vordergründige Rolle zu spielen scheint.

In einer Demokratie mit Kultur- und daraus erwachsendem Selbstbewusstsein und -vertrauen sollte dies eigentlich anders sein.

Zum Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Hofrichter bei Wikipedia